Wintervorkehrungen: Heim & Auto vorbereiten

Der Winter ist offiziell in Deutschland, wenn auch ein wenig verzögert, angekommen und jedes Jahr wieder gibt es einiges in der kalten Jahreszeit zu beachten. Besonders Grundstückbesitzer haben im Falle von Schnee und Eis einige Verantwortungen denen so schnell wie möglich nachgegangen werden sollte.

Inhaltsverzeichnis

Was am Haus gemacht werden muss

Winterdienst: Schneeschippen und Streuen

Die wohl wichtigste Aufgabe ist das Streuen von Gehwegen, Einfahrten und bestenfalls auch noch der Straße vor dem Grundstück. Dies gilt laut Grundgesetz für Immobilienbesitzer und auch für Mieter, sollte dies explizit im Mietvertrag vermerkt sein. Der unbeliebte „Winterdienst“, wie er gerne genannt wird, sollte möglichst früh und gewissenhaft durchgeführt werden, denn bei Nichteinhaltung können große Kosten entstehen.

Hat es die Nacht über geschneit sollten die Wege bereits gegen 07:00 Uhr in der Früh geräumt werden oder manchmal schon geräumt worden sein. Meist gilt allerdings, dass sämtliche Gehwege nach einem Schneefall bis 20:00 Uhr frei sein müssen.

kleines-haus-im-winter

Nach dem Schneeschippen kommt das Streuen. Dabei ist es eigentlich egal ob Auftaugranulat, Streusalz oder Sand verwendet wird. Wichtig ist bloß, dass ein ca. 1 Meter breiter, gestreuter Streifen entsteht, der genug Platz für zwei sich entgegenkommende Personen bietet.

Anlieger die dem Winterdienst nicht nachkommen, können mit einer hohen Schadensersatzklage rechnen, sollten sich Personen auf den unbehandelten Wegen verletzen. Zu empfehlen ist außerdem die Räumung und Streuung von an das Grundstück angrenzenden Fußwegen und Straßenabschnitten, da die öffentlichen Räumungsdienste im Falle von Schnee und Eis bereits genug zu tun haben und meist sowieso schon maßlos überfordert sind (nicht alle Straßen können gleichzeitig geräumt und gestreut werden).

Schneemassen und Flachdächer vertragen sich nicht

Sollte der doch so seltene Fall (in Deutschland) von besonders viel Schneefall auftreten, gibt es auch dort wichtig Vorkehrungen zu treffen. Schuppen, Häuser und andere Bauten mit Flachdächern können schnell unter der Last von Schnee einbrechen.

Eben wenn das Dach nur mäßig gegen große Gewichte von oben verstärkt ist, kann dies fatale Auswirkungen haben. So wird geraten den Schnee möglichst früh, bestenfalls direkt zu entfernen. Dies gilt im Übrigen auch für herunterhängende Eiszapfen!

Sobald das Tauwetter anfängt ist es meist schon zu spät und der Schnee- / Matschhaufen lässt sich nur mit viel Mühe bewegen. Feuchter und verdichteter Schnee (sog. Altschnee) kann bis zu 500 Kilogramm pro Kubikmeter wiegen, was so gut wie jedes Flachdach in die Knie zwingt.

Holzarbeiten

haus-von-oben-schnee Nicht nur Dächer sind betroffen von dem irren Gewicht von Altschnee, sondern auch Bäume.

Besonders große Pflanzen können zu Gefahren werden, wenn der Schnee sich verdichtet. Bäume im öffentlichen Bereich (Straßen, öffentliche Plätze etc.) werden meist durch die Stadt alle paar Jahre zurückgeschnitten, dies passiert auf einem Privatgrundstück selbstverständlich nur durch den Besitzer.

Dieser muss die Verkehrssicherungspflicht beachten, die besagt, dass herabfallenden Ästen und umfallenden Bäumen vorgebeugt werden muss.

Winterzeit ist ebenfalls auch Abholzzeit, da die Gewächse in diesem Zeitraum nicht mehr wachsen und in den Winterschlaf fallen. Die örtliche Behörde erteilt grundsätzlich Säge-Genehmigungen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28 Februar.

Achtung: Hierbei kann es sein, dass Sie eine Erlaubnis benötigen (besonders bei größeren Bäumen). Fragen Sie hierfür bei der örtlichen Behörde nach.

Arbeiten am Auto

Winterreifen auch ohne Schnee und kalte Temperaturen ratsam

Auch das Thema Auto spielt selbstverständlich im Winter eine große Rolle. Dies ist bereits durchgekaut und jeder weiß, dass Winterreifen in der kalten Jahreszeit Pflicht sind, allerdings trifft man immer wieder Leute an, die milde Temperaturen oder wenig Schneefall als Ausrede nutzen.

Die kalten Wintermonate stehen bevor, und damit auch einige wichtige Regeln und Vorsichtsmaßnahmen für Autofahrer und den dazugehörigen Straßenverkehr. Mit diesem Artikel bieten wir Ihnen einen Überblick, wie Sie behutsam, sicher und mit einem Plan durch die kälteste Zeit des Jahres kommen.

Winterreifenpflicht (2010)

Winterreifen auf verschneitem Untergrund - Sei-Sicherer.de Seit dem Jahre 2010 gibt es eine neue Regelung der Straßenverkehrsordnung in Sachen Winterreifenpflicht.

Es gilt nun, dass wenn Witterungsverhältnisse wie „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ herrschen, Sommerreifen verboten sind. Wird diesem nicht nachgekommen droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld, welches sich laut Bußgeldkatalog auf 60€ beläuft. Dies gilt allerdings nur, wenn der Halter beim Fahren erwischt wird, geparkte Autos sind davon nämlich ausgenommen.

Einen geregelten Start- und Endtermin gibt es nicht. Experten raten dabei zu der O-O Regel, die besagt, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern oder mindestens einem Wochenende danach bestehen sollten.

Versicherte, die einen Unfall oder Schäden mit Sommerreifen während der angesprochenen Witterungsverhältnisse verursachen, müssen jedoch nicht unbedingt besorgt sein, denn die Haftpflichtversicherung übernimmt in jeder Situation den kompletten Schaden des Unfallopfers. Die Vollkaskoversicherung kann allerdings mit Kürzungen der Zahlungen drohen, da durch die richtige Bereifung ein möglicher Schaden verhindert werden konnte.

Winterreifen werden mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) oder einem Schneeflockensymbol ausgeliefert. Auch hier gilt die gesetzlich vorgeschriebene mindest Profiltiefe von 1,6 Millimeter und eine gültige DOT-Nummer (Herstellungsdatum des Reifen). Hierbei ist außerdem die „Haltbarkeit“ zu beachten, laut Experten verschlechtert sich die Haftung in den Jahren 6 – 10 spürbar.

Vor dem Antritt der Fahrt

Schneeverdecktes Auto - Sei-Sicherer.de Auch vor dem Antritt der Fahrt gibt es einiges zu beachten, denn bereits bei der nächsten Kontrolle kann es in den Wintermonaten teuer werden. So sollte sich besonders viel Zeit genommen werden, um das gesamte Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien.

Ein kleines Guckloch in der vereisten Windschutzscheibe reicht z. B. dabei nicht aus und kostet mal eben 10€ Strafe. Auch das Dach* muss vom Schnee befreit werden, denn dieser kann bei höheren Geschwindigkeiten andere Autofahrer behindern. Dies kostet auch mal eben bis zu 25€ Strafe.

Ebenfalls sollte penibel darauf geachtet werden, dass das Kennzeichen immer lesbar ist und die Scheinwerfer sichtbar sind. Ob diese nun mit Matsch oder Schnee bedeckt sind, spielt dabei keine große Rolle und kostet bei der Polizei 5 – 25€ Strafe.

Die Straßenverkehrsordnung besagt außerdem, dass das morgendliche Warmlaufen des Motors verboten ist. Dies produziert nämlich unnötigen Lärm und Abgase, die sonst nicht entstanden wären. Eine Missachtung dieser Regel wird aktuell mit 10€ Bußgeld bestraft.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Räumungsarbeiten nicht behindern, denn falsches Parken kann dazu führen, dass eine Fahrbahn nicht richtig vom Schnee und Eis befreit werden kann.

*Für die Befreiung des Daches empfehlen wir einen Schneebesen, damit der Lack keine unnötigen Kratzer und Beschädigungen abkriegt und dank einer Teleskopverlängerung sehr praktisch im Gebrauch ist. Ein zusätzlicher Eisschaber befreit derweil die Fensterscheiben.

Während der Fahrt

Besonders wenn Schnee fällt, müssen die Scheinwerfer angeschaltet (Abblendlicht) sein, damit das Fahrzeug im Straßenverkehr besser erkannt wird. Auch hier gibt es wieder, einsehbar in dem Bußgeldkatalog, eine Strafe von 25€ innerorts und 60€ außerorts, sollte dies nicht beachtet werden. Am besten ist also das ganztägige Fahren mit Abblendlicht.

Um die Reifen auf eingeschneiten und rutschigen Fahrbahnen nicht zum Durchdrehen zu bringen, ist die Wahl des höchstmöglichen Ganges nötig, bei gleichzeitig niedriger Drehzahl. Eine gemäßigte Geschwindigkeit inklusive erhöhtem Sicherheitsabstand sollte dabei auch beachtet werden.

Sollte Ihr Fahrzeug während des Autofahrens ins Schleudern geraten, empfehlen Experten den Gang auszukuppeln, sanft zu bremsen und leichtes Gegensteuern, da durch hektische Manöver ein weiteres Ausbrechen, hin bis zum totalen Verlust der Kontrolle, möglich ist.

Besitzt Ihr Fahrzeug außerdem ABS, ist es ratsam dieses einmal auf einer freien Fahrbahn mit niedriger Geschwindigkeit auszuprobieren. Spüren Sie bei einer Vollbremsung ein Pulsieren bzw. Vibrieren der Bremse, wissen Sie das das System an einem oder mehreren Rädern arbeitet.

Fazit

Um diesen Artikel passend zum Schluss zu führen, möchten wir Ihnen noch den Standardrat mitgeben:  Stehen Sie lieber 10-20 Minuten früher auf und befreien Sie Ihr Fahrzeug, vielleicht mit einem heißen Getränk in der Hand, von Schnee und Eis. Fahren Sie etwas langsamer als sonst und halten Sie einen größeren Abstand zu vorausfahrenden Autos, denn Blitzeis kann überall auf der Fahrbahn entstehen.

Winterreifen können im Ernstfall überaus wichtig sein und kosten heutzutage auch nicht mehr die Welt. Sollte trotzdem ein Unfall passieren, kann eine Dashcam (Test) bei der Aufklärung der Schuldfrage hilfreich sein.

Adrian Schulze
Adrian Schulze
Founder Sei-Sicherer & Performance Marketer , Sei-Sicherer
Adrian ist der Technik-Experte und Gründer von Sei-Sicherer.de. Dank seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Überwachungselektronik weiß er genau worauf es ankommt. Besonderen Fokus legt er, neben der Qualität der Produkte, auf die verständliche und einfache Installation und Inbetriebnahme. Durch sein Studium der Medieninformatik wird nicht nur die Hardware, sondern auch die dahinter stehende Software genau unter die Lupe genommen.