Die Zahl der Überwachungskameras in Deutschland nimmt rapide zu. Durch die Bereitstellung von günstigen und konsumerfreundlichen Geräten über Online Versandhäuser ist die Nachfrage zum Nachrüsten in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen.
Aber auch die immer wieder steigenden Einbruchszahlen lassen die Immobilienbesitzer aufrüsten – doch den wenigsten ist dabei klar, dass man damit auch so einiges falsch machen kann. Wir haben die wichtigsten Fragen geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Sachen geklärt – Videoüberwachung FAQ
Was das Gesetz zur privaten Videoüberwachung sagt
Die private Videoüberwachung generell ist erlaubt. Doch die Bürokratie macht hier einige Einschränkungen, denn nicht alles darf als digitale Aufnahme abgespeichert werden. Ganz wichtig: Filmen Sie keine öffentlichen Bereiche oder Nachbarsgrundstücke, ohne die Erlaubnis des Besitzers.
Das bedeutet, dass sämtliche Überwachungskameras nur auf privaten Grund zeigen dürfen – besonders aufgepasst werden muss hier auch mit drehbaren Dome- bzw. PTZ-Kameras. Moderne Geräte wie die Instar IN-9008 (Test), die upCam Hurricane HD (Test) oder die Lupusnet LE203 (Test) bieten hierfür eine Funktion die sich „Abdeckungsbereich“ nennt. Damit können vom Nutzer definierte Bild-Bereiche mit einer schwarzen Box unkenntlich gemacht werden.
Gewerbe- und Mitarbeiterüberwachung
Bei der Mitarbeiterüberwachung gilt: verdeckte Überwachung ist verboten. Solange Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie während der Arbeitszeit aufgenommen werden, oder mit erklärenden Schildern darauf aufmerksam machen, ist die Gewerbeüberwachung kein Problem. Am besten ist hier natürlich dies einmal direkt mit den Mitarbeitern abzusprechen und deren Einverständnis einzuholen.
In einigen Fällen ist auch die verdeckte Überwachung erlaubt (empfehlenswert ist dies allerdings unter keinen Umständen). Dazu muss jedoch ein konkreter Verdacht auf eine begangene Straftat bestehen. Grundsätzlich abzusehen ist die Überwachung von Toiletten, Bädern, Umziehräumen und Schlafplätzen. Hier ist eine Aufzeichnung immer verboten!
Beachten Sie auch die Löschfristen, die sich abhängig vom Bundesland festsetzen. Einige besagen bereits, dass das aufgenommene Material nach 24 Stunden gelöscht werden muss. Durchschnittlich beträgt die Dauer allerdings schon einige Tage (24 – 72 Stunden).
Unterscheidung zwischen Mieter und Eigenheimbesitzer
Mieter einer Wohnung müssen das Vorhaben mit dem Vermieter vorher unbedingt besprechen. Das gilt allerdings nur für die Überwachung vor der Wohnung und den Räumen, wo sich auch die anderen Mieter aufhalten (Garten, Zufahrt etc.). Private Räume wie die Innenräume der Mietwohnung dürfen Sie selbstverständlich ohne die Erlaubnis des Vermieters überwachen.
Oftmals gibt es bei Mietwohnungen allerdings bessere Sicherungsmöglichkeiten, denn durch die große Anzahl an Wohnräumen fühlen sich Einbrecher vermehrt beobachtet. Für Wohnungen in oberen Geschossen empfehlen wir das Nachrüsten mit einem sicheren Profilzylinder (Test) oder Panzerriegel (Test). Damit wäre der wichtigste Zugangspunkt bereits abgesichert.
Wohnungen im Untergeschoss sollten zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten noch Fenstersicherungen einplanen, denn das sind die liebsten Zutrittsbereiche der Einbrecher.
Eigentumsbesitzer sind hier ein wenig freier, denn was eingebaut wird und was nicht, kann selber entschieden werden. Einschränkungen gibt es dabei keine, bis auf die Ausrichtung der Überwachungskameras.
Weisen Sie unmittelbar auf Überwachungskameras hin (DSGVO)
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die am 25.05.2018 überall in Kraft tritt, sollten auch Überwachungskamerabesitzer 1 – 2 Punkte dringend beachten. Grundlegend geht es bei dem neuen Gesetz um die Stärkung des Persönlichkeitsrechts des Bürgers und damit auch um klare Vorgaben im Datenschutz aller EU-Länder.
Explizite Erwähnung findet die Videoüberwachung allerdings nicht – doch indirekt gilt es trotzdem die Informationspflicht zu beachten. Um auf der sicheren Seite zu sein empfehlen wir:
- Verdeckte Überwachung sollte nicht stattfinden – weisen Sie deshalb Ihre Mitmenschen darauf hin. Das kann mit einem Schild „Dieser Bereich wird überwacht“ sein oder die direkte Absprache mit z. B. dem Postboten, der sicherlich auch nicht immer auf den Aufnahmen zu sehen sein möchte. Gleichzeitig ist dies auch eine empfohlene Abschreckung, denn Einbrecher wissen, dass in diesem Haushalt nicht ganz so spielendes Eindringen ist.
- Löschen Sie regelmäßig nicht genutzte Aufnahmen. Nicht genutztes Videomaterial nimmt nicht nur Speicherplatz weg, sondern ist auch einfach nicht von großem Nutzen.
Veröffentlichung von Videomaterial im Internet
Häufig begegnet man auf YouTube lustigen Videoaufnahmen durch Überwachungskameras. Meist geschieht dies aber in anderen Ländern, wie den USA, wo der Datenschutz nicht ganz so streng geahndet wird. Das Veröffentlichen von Videomaterial im Internet ist in Deutschland strengstens verboten. Dies gilt solange, bis die Zustimmung aller auf den Aufnahmen erfassten Personen eingeholt wurde. Der Staat sieht dabei nämlich einen großen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Bei Überwachungskamera Attrappen unbedingt beachten!
Überwachungskamera Attrappen sind beliebt, da sie günstig und einfach anzubringen sind. Über eine Batterie werden die kabellosen Geräte mit Strom versorgt, damit die rot blinkende LED von Einbrechern als „echte Überwachungskamera“ angesehen wird.
Doch auch damit gibt es einiges zu beachten, denn das Amtsgericht Frankfurt am Main (14.1.2015, 33 C 3407/14) entschied, dass selbst Attrappen wie echte Kameras behandelt werden müssen. Das bedeutet, dass auch diese nur auf privaten Grund ausgerichtet werden dürfen, da sich sonst Nachbarn oder Personen im öffentlichen Bereich belästigt fühlen könnten.
Wir empfehlen außerdem echte Überwachungskameras und Attrappen zu mischen, denn manchmal sind Einbrecher in der Lage unechte Geräte zu identifizieren.
Überwachung – eine zusammengefasste Checkliste
- Maskieren Sie Nachbarsgrundstücke und öffentliche Bereiche mit Funktionen wie dem „Abdeckbaren Bereich“ oder achten Sie darauf, dass die Kamera nicht auf diese Bereiche ausgerichtet ist.
- Löschen Sie regelmäßig nicht genutztes Videomaterial – das spart Speicherplatz und im schlimmsten Fall Nerven.
- Geben Sie zu erkennen, dass der Bereich überwacht wird. Hierfür gibt es spezielle Sticker oder Schilder, die aufgestellt werden können. Besonders die gewerbliche Überwachung muss mit den Mitarbeitern abgesprochen sein.
- Veröffentlichen Sie niemals Videomaterial Online, ohne gefilmte Personen unkenntlich zumachen, oder deren Einverständnis.
- Verwenden Sie Kamera Attrappen und echte Überwachungskameras in Kombination.
Beweismittel für das Gericht müssen bestimmten Richtlinien entsprechen
Es wurde eingebrochen. Der Einbrecher hat jedoch etwas übersehen – die Überwachungskamera. Um die Beweisbilder nun vor Gericht verwerten zu können, müssen die Aufnahmen allerdings einigen Richtlinien entsprechen.
- Schneiden Sie das Bildmaterial so, dass nur die Stelle gezeigt wird, an dem der Einbruch geschehen ist. Alles andere ist weder für das Gericht, noch die Polizei oder die Versicherung relevant.
- Alle nicht benötigten Bereiche sollten maskiert sein. Das beugt nicht nur einer Strafe vor, sondern geht ebenfalls niemanden etwas an, der die Beweisbilder zu Gesicht bekommt.
Ein großes Thema ist dies unter anderem auch bei den Dashcams (Test) (oder auch Autokameras genannt). Am 15.05.2018 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Überwachungsaufnahmen als Beweismittel in Prozessen zugelassen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das permanente Filmen erlaubt ist, sondern nur, dass unmittelbar der Unfall aufgezeichnet werden darf und später wenn gerichtliche Instanzen eingeschaltet werden, das Bildmaterial als Beweis eingespielt werden kann.
Neue Regelungen für öffentliche Plätze im Gesetzesentwurf geplant
Aufgrund der immer häufiger auftretenden terroristischen Anschläge auf öffentliche Plätze, die besonders in Großstädten auftreten, überlegte die Regierung die Videoüberwachung zu erhöhen. Damit soll nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt werden, sondern auch die Beweisaufnahme durch die Polizei verbessert werden. Der Gesetztesentwurf zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetzt vom 27.01.2017 möchte § 6b Absatz 1 und 3 des Bundesdatenschutzgesetzes verbessern.
Im Moment ist es noch so, dass Betreiber der nahen Gebäude vermehrt für die Anschaffung der Videoüberwachung zuständig sind. Da dies mit gewaltigen Mehrkosten verbunden ist, rüsten hier die Wenigsten auf. Dies soll nun mit einem Etar der Bundesregierung verbessert werden.
Sie sind auf der Suche nach einer guten Videokamera? Wir haben die Besten in unserem Überwachungskamera Test aufgelistet und verglichen. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, worauf man bei einer guten Überwachungskamera achten muss und bewerten anhand dreier Punkte jedes Gerät, dass wir in den Händen halten. Die Tests sind dabei komplett unabhängig, da wir uns über andere Wege finanzieren. Wir bekommen das Gerät kostenlos vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
Sicherheitssysteme werden immer beliebter – neuste Statistiken vom BHE
Laut den Statistiken des Bundeverbandes für Sicherheitstechnik e.V. steigt die Beliebtheit von Überwachungssystemen und Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen (Test)) jährlich um mehrere Prozent. War der Umsatz für Überwachungselektronik 2014 noch bei 450 Millionen Euro, ist er 2017 schon bei 547 Millionen Euro angelangt. Auch in Zukunft wird mit einem stetigen Wachstum gerechnet.
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